Aktuelles Urteil: LG Ravensburg, Az. 2 O 30/25

Deine Kreditkarte
berechnet dir verbotene
Zinsen.

Zinsen über 19 % p.a. bei Kreditkarten-Teilzahlung können laut aktueller Rechtsprechung sittenwidrig und damit nichtig sein. Prüfe jetzt, ob du Geld zurückfordern kannst.

~1,5 Mio.
Betroffene in Deutschland
Ø 1.500 €
Erstattungspotenzial
0 €
Kosten für Erstprüfung

Das Problem

Wie Banken von der
Teilzahlungs-Falle profitieren

Gebührenfreie Kreditkarten klingen zunächst attraktiv. Die versteckten Zinsen der Teilzahlungsfunktion sind jedoch häufig deutlich zu hoch.

Was bedeutet sittenwidrig?

Nach § 138 BGB ist ein Zinssatz sittenwidrig, wenn er den marktüblichen Vergleichszins um mehr als 100 % übersteigt oder mehr als 12 Prozentpunkte darüber liegt. Das Landgericht Ravensburg hat bereits 19,44 % p.a. für sittenwidrig erklärt.

Was passiert dann?

Bei Sittenwidrigkeit wird die gesamte Zinsabrede rückwirkend nichtig. Du schuldest der Bank nur das reine Nettokapital – also genau das, was du tatsächlich ausgegeben hast. Bereits gezahlte Zinsen werden verrechnet oder erstattet.

Urteil des Landgerichts Ravensburg

In einem konkreten Fall hatte ein Verbraucher 4.200 € ausgegeben. Die Bank forderte durch Zinsen und Gebühren 7.550 €. Das Gericht strich die Zinsen komplett – der Kläger musste nur die ursprünglichen 4.200 € zurückzahlen. Ersparnis: 3.350 €.


Rechtliche Grundlage
§

Landgericht Ravensburg – Richtungsweisendes Urteil

Ein deutsches Landgericht hat entschieden, dass ein effektiver Jahreszins von 19,44 % bei einer Kreditkarte nach § 138 BGB sittenwidrig ist. Damit muss der betroffene Verbraucher nur das geliehene Nettokapital zurückzahlen. Bereits geleistete Zinszahlungen sind mit der Restschuld zu verrechnen.

Az. 2 O 30/25 · LG Ravensburg
So funktioniert es

In drei Schritten zu deinem Geld

01

Formular ausfüllen

Gib an, bei welcher Bank du die Kreditkarte hast, wie hoch dein Zinssatz ist und ob du eine Rechtsschutzversicherung besitzt. Dauert 2 Minuten.

02

Kostenlose Erstprüfung

Auf Basis deiner Angaben wird geprüft, ob dein Zinssatz im sittenwidrigen Bereich liegt und wie hoch dein Rückforderungsanspruch sein könnte.

03

Ergebnis erhalten

Du erhältst eine unverbindliche Einschätzung per E-Mail. Erst dann entscheidest du, ob du weiter vorgehen möchtest. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.

Jetzt kostenlos
prüfen lassen

Fülle das Formular aus. Wir prüfen deinen Fall völlig kostenlos und melden uns innerhalb von 48 Stunden bei dir.

Keine Vorabkosten, keine versteckten Gebühren
Deine Daten werden DSGVO-konform behandelt
Keine Verpflichtung durch Einreichen des Formulars
Richtungsweisendes Urteil auf deiner Seite
Schritt 1 von 4

Welche Kreditkarte nutzt du?

Schritt 2 von 4

Lass uns deinen Fall einschätzen

Schritt 3 von 4

Deine Nutzungsweise

Schritt 4 von 4

Wie sollen wir dich kontaktieren?

Mit dem Absenden stimmst du zu, dass deine Angaben zur Prüfung deines Falls und zur Kontaktaufnahme verwendet werden. Datenschutzerklärung · Impressum

Anfrage eingegangen!

Vielen Dank. Deine Angaben wurden vorgemerkt. Wir melden uns mit einer kostenlosen Ersteinschätzung bei dir, sobald wir deinen Fall prüfen können.